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Im Kanton Zürich erteilen Gerichts- und Verwaltungsbehörden Verdolmetschungs- und
Übersetzungsaufträge gemäss der Dolmetscherverordnung. Nur im Dolmetscherverzeichnis
eingetragene Personen sind hierfür qualifiziert. Die Aufnahme in dieses Verzeichnis ist
an fachliche und persönliche Voraussetzungen geknüpft. |